Wie ist der Ablauf eines Warentermingeschäftes ?

  • Jeder, der am Terminmarkt handeln möchte, muss zunächst Kontakt zu einem der zugelassenen Brokeraufnehmen und ein spezielles Geschäftskonto für die Termingeschäfte eröffnen.
  • Außerdem muss der Kunde gegenüber dem Broker eine Termingeschäftsfähigkeitserklärung sowie Auskünfte über Einkommen und Vermögen abgeben.
  • Vor dem Kauf oder Verkauf eines Kontraktes muss der Kunde dann auf dem Geschäftskonto den Initial-Margin hinterlegen, deren Höhe von der Börse festgelegt wird.
  • Nachdem die formalen Voraussetzungen erfüllt sind, führt der Broker den entsprechenden Kundenauftrag aus. Dazu gibt er den Auftrag in das elektronische Handelssystem ein. Dort wird der passende Kontraktpartner zugeordnet und der Terminkontrakt abgeschlossen.
  • Rechtlich nimmt die Warenterminböres (WTB) in ihrer Clearinghaus-Funktion als zentraler Vertragspartner die Gegenposition zu jedem Kontrakt ein. Nach der Registrierung des Geschäftsabschlusses an der Börse, bestätigt der beauftragte Broker dem Kunden die Auftragserfüllung.

Bei einem Abschluss (Verkauf) eines Kontraktes an einer WTB beträgt der Initial Margin (Ersteinschuss) je Kontrakt einen bestimmten Betrag. Zudem sind die Maklergebühren und das Traktionsentgelt (Roundturn) an.

Bei steigendem Kurs wird vom Broker durch einen Margin Call ein Nachschuss abgerufen, deshalb sollte diesem ein Dispositionsguthaben zur Verfügung gestellt werden, um unnötige Verwaltungsarbeit zu vermeiden. Fällt der Kurs, erfolgt eine Gutschrift (gegenseitige Verrechnung). Durch diese Regelung sind Kursunterschiede bei Glattstellung des Kontraktes bereits ausgeglichen. Gewinne oder Verluste an der Börse werden täglich ausgeglichen. Damit wird verhindert, dass ein Teilnehmer durch hohe aufgelaufene Verluste zahlungsunfähig wird. Während der Laufzeit des Kontraktes sind unter Umständen zusätzliche liquide Geldmittel bereitzuhalten.

Als Kontrakthalter ist der Kunde der Preisentwicklung des Terminmarktes, d.h. je nach Angebot und Nachfrage Kursschwankungen ausgesetzt. Diese wirken sich direkt auf sein Marginkonto (Geschäftskonto) aus. An der WTB wird täglich ein Schusskurs (Settlement) berechnet, mit dem ursprünglichen Wert (Vortageswert) des Kontraktes verglichen und auf dem Marginkonto des Kunden entsprechende Gut- oder Lastschriften verbucht. Das Geschäftskonto muss dabei immer eine bestimmte Mindestdeckung aufweisen.

Steigt der Kurs (eigentlich günstig für den Landwirt), macht der Verkäufer (Landwirt) zunächst (im laufenden Kontrakt) Verluste (und umgekehrt), da durch den gestiegenen Kurs der eigentlich angestrebte Rückkauf des Kontraktes teurer wird. Bei fallenden Kursen macht der Verkäufer Börsengewinne.

Niedrigpreisphasen

Der Gang an die WTB in Niedrigpreisphasen in der Hoffnung auf bessere Preise kann deshalb zum Bumerang werden. Steigt der Börsenkurs, muss der Landwirt Geld nachschießen. Das bedeutet, dass liquide Mittel in nicht unerheblichem Umfang gebunden werden oder teuer beschafft werden müssen. Diese Mittel werden erst wieder freigesetzt, wenn beim tatsächlichen Verkauf (am Kassamarkt) der höhere Preis realisiert wird.

 

Hochpreisphasen

In Hochpreisphasen ist das Risiko steigender Kurse gering. Wenn der Kontrakt nicht bis zum letzten Handelstag vor der Lieferwoche glattgestellt ist, muss die Ware geliefert (die Belieferung von Kontrakten ist die Ausnahme) bzw. abgenommen werden. Der Käufer benennt am letzten Börsentag (Notifizierungstag - in der Regel Freitag) vor der Lieferwoche der Clearingbank den Liefertag, die Uhrzeit und den Lieferort. Der Verkäufer meldet am letzten Börsentag den Verladeort.  Er transportiert seine Waren zum Lieferort. Der Eigentumsübergang erfolgt an der Rampe.
 

Zentraler hypothetischer Lieferort ist je nach den Kontraktbedingungen. Bei abweichendem tatsächlichen Lieferort erhält der Verkäufer vom Käufer einen Frachtkostenausgleich.Grundlage für den Abrechnungspreis ist der umsatzgewichtete Durchschnitt aus den letzten fünf an der WTB zustande gekommenen Preisen.

 

 

 

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